Förderstellenauskunft
Der Förderhelden VL Vertrag wird gefördert nach dem fünften Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG) von 1990: nach diesem wird die VL mit der Arbeitnehmersparzulage (ANSpZ) gefördert. Die förderfähigen Anlageformen unterscheiden sich hinsichtlich der Sperrfristen (Mindest-Anlagedauer zur Erlangung der staatlichen Förderung), des geförderten Anlagebetrags, des Sparzulagesatzes und der Einkommensgrenzen.
Die Beantragung und Zuteilung der Fördergelder läuft direkt über die WSW WohnSachWerte eG in Zusammenarbeit mit den zuständigen Finanzbehörden. Die Meldung erfolgt in Form von einer elektronischen Vermögensbildungsbescheinigung.